Hier können Sie einen oder mehrere Suchbegriffe eingeben, um gezielt Seiten zu finden die Ihren Suchwörtern entsprechen.

© 2024 Arbeitnehmerkammer Bremen

Arbeitsvertrag

Muss ich einen schriflichen Arbeitsvertrag haben? Welche Einzelheiten sollten oder müssen geregelt werden?

Nein, auch ein mündlicher Arbeitsvertrag ist wirksam. Allerdings empfehlen wir Ihnen dringend, einen schriftlichen Arbeitsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber abzuschließen. Der Grund: In einem Vertrag sind die Rechte und Pflichten beider Seiten festgehalten.

In einen schriftlichen Arbeitsvertrag gehören Angaben über den Lohn/das Gehalt, die Arbeitszeit, den Arbeitsort. Auch wie Sie sich bei Krankheit verhalten müssen und wieviel Urlaub Ihnen zusteht, gehört in den Arbeitsvertrag. Hierneben sind die geltenden Kündigungsfristen und die zu leistende Tätigkeit aufzunehmen.

Schließlich darf ein Hinweis auf eventuell geltende Tarifverträge, Betriebs-­ oder Dienstvereinbarungen nicht fehlen.

Meist finden sich Regelungen zur Nutzung eines Dienstwagens, zur ordnungsgemäßen Dokumentation, zur erforderlichen Verschwiegenheit, zum Umgang mit der Dienstkleidung und zur Ausschlussfrist für die Geltendmachung gegenseitiger Ansprüche im Arbeitsvertrag.

Auch, wenn es keinen schriftlichen Arbeitsvertrag geben sollte: Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen einen schrift­lichen Nachweis über die wesentlichen Vertragsbedingungen auszuhändigen. Dies muss er bis spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses aushändigen (§ 2 Nachweisgesetz). Darüber hinaus ist in einigen Tarifverträgen der Abschluss von Arbeitsverträgen vorgesehen; im Geltungsbereich dieser Tarifverträge besteht somit Anspruch auf einen schriftlichen Vertrag.

Wichtig: Zeitliche Befristungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich und vor Vertragsbeginn vereinbart worden sind. Wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen wird und auch kein Tarifvertrag für Sie zutrifft, gelten die gesetzlichen Regelungen.

GUT ZU WISSEN AKB003_IconInfo

Es gibt eine Pflegearbeitsbedingungenverordnung (PflegeArbbV). Sie setzt branchenspezifische Mindestarbeitsbedingungen fest, die nicht unterschritten werden dürfen.

Schlagwörter

Infos zur Kündigung AKB003_IconInfo

Wie endet das Arbeitsverhältnis? Welche Fristen muss ich beachten, wenn ich selbst kündige? Die wichtigstens Infos im Überblick.

Zum Text

Was ist ein Tarifvertrag? AKB003_IconInfo

Von einer Kollegin einer anderen Pflegeeinrichtung hörte ich, sie werde nach Tarif“ bezahlt, und zwar höher als ich. Was hat es damit auf sich?

Zum Text