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Konzentration und Leistungsfähigkeit nehmen ab, das Fehler- und Unfallrisiko steigt. Zwar gibt es keinen Rechtsanspruch auf Hitzefrei und auch keine Maximaltemperatur für Arbeitsstätten, allerdings sind bei hohen Raumtemperaturen Schutzmaßnahmen zu treffen, um gesundheitlicher Gefährdung vorzubeugen. Welche Maßnahmen muss Ihr Arbeitgeber treffen, um die Beschäftigten vor zu großer Hitze zu schützen? Und welche Möglichkeiten haben Sie als Arbeitnehmer?
Der Arbeitgeber muss ab einer Raumtemperatur von 26 Grad Celsius für Abkühlung sorgen. Nach dem Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber nämlich verantwortlich für die Gesundheit der Beschäftigten im Betrieb. Beratend können der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit den Arbeitgeber unterstützen. Gibt es einen Betriebs- oder Personalrat hat dieser hierbei übrigens Mitbestimmungsrechte. Die Beschäftigten müssen über die gesundheitlichen Belastungen und die Schutzmaßnahmen informiert werden.
Wenn bei Ihnen am Arbeitsplatz die Sonneneinstrahlung durch Fenster, Oberlichter und Glaswände dazu führt, dass das Thermometer über 26 Grad Celsius klettert, dann sind diese mit geeigneten Sonnenschutzsystemen etwa außenliegenden Jalousien auszurüsten. Möglichkeiten gibt es da viele. Gestaltungsbeispiele für Sonnenschutzsysteme finden sich in der Arbeitsstättenregel (ASR).
Die Temperatur in Arbeits- und Sozialräumen soll während der Arbeitszeit 26 Grad Celsius nicht überschreiten. Allerdings gibt es keine rechtlichen Regelungen, die ab gewissen Temperaturen Hitzefrei vorschreiben. Spätestens ab einer Außentemperatur von 26 und innen 30 Grad Celsius ist der Arbeitgeber verpflichtet zu handeln, indem er etwa Getränke bereitstellt, lockere Kleidung erlaubt oder nachts lüftet. Ab 35 Grad Celsius Innentemperatur darf ohne Hitzeschutzmaßnahmen in einem Raum nicht mehr gearbeitet werden.
Messen Sie die Temperatur am Arbeitsplatz, wenn sie Ihnen zu heiß erscheint. Dokumentieren Sie die Ergebnisse schriftlich. Wenn während der Arbeitszeit drinnen mehr als 26 Grad Celsius erreicht werden, wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber beziehungsweise an Vorgesetzte als seine Stellvertretung, damit sie Maßnahmen zur Senkung der Temperaturen ergreifen. Informieren Sie auch die betriebliche Interessenvertretung und fragen Sie den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit um Rat. Schlagen Sie vor, das Thema Sommerhitze am Arbeitsplatz im Arbeitsschutzausschuss zu behandeln.
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