Sie befinden sich hier:
☰
Der Betriebsratsvorsitzende hat die Aufgabe, die Sitzungen des Betriebsrats einzuberufen, die Tagesordnungspunkte festzulegen sowie die Sitzungen zu leiten. Jede Sitzung ist in einem Protokoll zu dokumentieren.
Welche Fallstricke können sich ergeben?
Beschlüsse können in einer Betriebsratssitzung nur unter bestimmten Voraussetzungen gefasst werden. Der Betriebsratsvorsitzende muss daher penibel darauf achten, dass er die Betriebsratsmitglieder – oder nachrückende Ersatzmitglieder - rechtzeitig zur Sitzung einlädt und ihnen die Tagesordnungspunkte in der Einladung mitteilt. Beschlüsse sind nur dann wirksam und damit nicht angreifbar, wenn die Beschlussfähigkeit gegeben ist und genügend Mitglieder für die Annahme des Beschlussantrags gestimmt haben.
Unser Unterstützungs- und Beratungsangebot soll unter anderem Hilfe bei folgenden Fragen bieten:
(Recht)
Bürgerstraße 1, 2. Etage
28195 Bremen
Tel.: 0421/36301-948
Fax: 0421/36301-999
Tel.: 0421/36301-960
Bürgerstraße 1
28195 Bremen
In Google Maps ansehen
Tel. +49.421.36301-0
BeratungszeitenBarkhausenstraße 16
27568 Bremerhaven
In Google Maps ansehen
Tel. +49.471.922350
Beratungszeiten