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Während im Jahr 2000 noch 66 Prozent der Beschäftigten und 38 Prozent der Betriebe tarifgebunden waren, sind es 2018 nur noch 55 beziehungsweise 17 Prozent gewesen. Das hat Folgen für die Beschäftigten: Im Durchschnitt verdienen sie in Unternehmen, die einen Tarifvertrag anwenden fast 9 Prozent mehr und arbeiten wöchentlich mehr als eine Stunde weniger. In einigen Branchen sind die Gehaltsunterschiede sogar noch sehr viel größer: So liegen sie beispielsweise im Einzelhandel bei rund 25 Prozent.
Dass die Tarifbindung trotz der guten konjunkturellen Entwicklung in den vergangenen Jahren rückläufig war, hat vielfältige Gründe. Zum einen hängt es mit Outsourcing-Strategien von Unternehmen aus dem verarbeitenden Gewerbe zusammen, zum anderen aber auch damit, dass viele Arbeitgeberverbände dazu übergegangen sind sogenannte OT-Mitgliedschaften einzuführen. Sie lassen also auch Mitglieder zu, die keinen Tarifvertrag anwenden. In einigen Branchen sind die Betriebe aber auch aufgrund des sich verschärfenden Wettbewerbs aus der Tarifbindung ausgestiegen. Dies war beispielsweise im Einzelhandel oder in der Logistik zu beobachten.
Um die Tarifbindung zu stärken, müssen viele Akteure gemeinsam an einem Strang ziehen. So ist das Vorhandensein eines Betriebsrats ein wichtiges Kriterium, denn mitbestimmte Unternehmen wenden sehr viel häufiger einen Tarifvertrag an, als solche ohne Betriebsrat. Auch der Organisationsgrad einer Branche spielt eine wichtige Rolle. Je mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Mitglied einer Gewerkschaft sind, desto größer ist ihre Verhandlungsmacht und desto eher gelingt es auch gute Tarifverträge abzuschließen.
In einigen Branchen ist allerdings aufgrund der kleinteiligen Strukturen der Betriebe der Zugang für Gewerkschaften schwierig. Ein Beispiel hierfür ist das Gastgewerbe. Um hier für gute Standards bei den Arbeitsbedingungen zu sorgen und Lohndumpingprozesse zu vermeiden, ist die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Tarifvertrags ein wichtiges Instrument. Die Hürden hierfür sind allerdings zur Zeit so hoch, dass dies nur in seltenen Fällen gelingt. Hier ist die Bundespolitik gefordert, um dieses Instrument zu schärfen und die Einführung von allgemeinverbindlichen Tarifverträgen zu erleichtern.
Auch die Landespolitik kann dazu beitragen, die Tarifbindung zu stärken, in dem sie die Anwendung von Tarifverträgen als Kriterium bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und von Mitteln der Wirtschaftsförderung heranzieht.
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Erschienen in: Bericht zur Lage der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Land Bremen 2019
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