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Arbeitszeugnis

Das Arbeitszeugnis ist ein wichtiger Teil jeder Bewerbung.

Welche Formalien müssen erfüllt werden? Was passiert, wenn ich das Zeugnis verliere oder beschädige? Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen in diesem Artikel. Ergänzend finden Sie hier einen Artikel aus der BAM zum Thema. 

Habe ich einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Egal ob in Vollzeit, geringfügig beschäftigt oder nebenberuflich tätig, Sie haben Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Auch, wenn das Arbeitsverhältnis nur von kurzer Dauer war. Der Anspruch verjährt in der Regel mit Ablauf des dritten Kalender­jahres nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, kann aber unter Umständen auch schon früher nicht mehr durchsetzbar sein. Viele Angestellte haben einen entsprechenden Passus in ihrem Arbeitsvertrag stehen. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen kein Zeugnis ausstellt, lassen Sie sich in der Arbeitnehmerkammer über das weitere Vorgehen beraten.

Übrigens: Eine gute Gelegenheit, Leistungen dokumentieren zu ­lassen, ist zum Beispiel bei einem Vorgesetztenwechsel. Hier haben Sie Anspruch auf ein Zwischenzeugnis. Sollten Sie sich dann mit dem neuen Vorgesetzten nicht vertragen, können Sie bei einer Bewerbung das Zwischenzeugnis des vorherigen Vorgesetzten beilegen.

Was ist der Unterschied zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis?

In einem einfachen Arbeitszeugnis sind die Personalien und Dauer und Art der Beschäftigung aufgeführt, allerdings ohne Bewertung. Ein qualifiziertes Zeugnis dagegen muss zusätzlich eine Beurteilung Ihrer Leistung, Ihrer Führung und Ihres Verhaltens enthalten. Dazu gehört auch die Darstellung absolvierter Fortbildungen.

Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, von sich aus qualifizierte Zeugnisse auszustellen. Nur wenn Sie als Arbeitnehmerin oder als Arbeitnehmer ein qualifiziertes Zeugnis verlangen, muss Ihr Betrieb Ihnen auch eines ausstellen.

Was muss inhaltlich in meinem Zeugnis stehen?

Ein Arbeitszeugnis muss wahrheitsgetreu, wohlwollend, klar und verständlich formuliert und vollständig sein. Geheime Formulierungen – so­­genannte Codes – sind verboten. Durch das Zeugnis dürfen Ihnen keine Nachteile entstehen. Krankheitszeiten, Schwer­behinderungen, Partei- und Ge­­werkschaftszugehörigkeiten haben im Zeugnis nichts zu suchen. Und auch der Kündigungsgrund darf dort nur vermerkt sein, wenn Sie zustimmen. Üblich ist auch eine Schlussformel, die sogenannte Dankes- und Bedauerns­formel.

Wann muss ein Abschlusszeugnis ausgestellt werden?

Ein Zeugnis ist vom Arbeitgeber sofort bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszustellen und sollte am letzten Tag der Beschäftigung beziehungsweise kurze Zeit später (eher Tage als Wochen) vorliegen.

Kann ich mir ein Zeugnis neu ausstellen lassen, wenn ich es zerknickt oder verloren habe?

Es kommt gelegentlich vor, dass die Neuausstellung eines inhaltlich richtigen und nicht beanstandeten Zeugnisses verlangt wird, weil es beschädigt wurde. In diesem Fall ist der Arbeitgeber aufgrund seiner nachvertraglichen Fürsorgepflicht grundsätzlich verpflichtet, auf Kosten der/des ehemaligen Beschäftigten ein neues Zeugnis zu erteilen.

Gleiches gilt, wenn Sie Ihr Zeugnis nicht nur beschädigt, sondern verloren haben.

Reicht es auch, wenn ich ein Zeugnis per E-Mail erhalte?

Zeugnisse sind Dokumente und müssen mindestens eine Original-Unterschrift tragen. Ein per E-Mail verschicktes Zeugnis entspricht nicht diesen Anforderungen. 

Ist mein Arbeitgeber verpflichtet, mir das Zeugnis zu schicken oder muss ich es selbst abholen?

Zeugnisse unterliegen der Holschuld, deshalb ist der Arbeitgeber nicht zum Zusenden verpflichtet.

Eine Ausnahme kann dann gemacht werden, wenn etwa die Abholung für den Arbeitnehmer mit unverhältnismäßig hohen Kosten oder besonderen Mühen verbunden ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn der/die Beschäftigte inzwischen an einem weit entfernten Ort wohnt. Daneben kann der Arbeitgeber ebenfalls dazu verpflichtet sein, das Zeugnis per Post zu senden, wenn ein Arbeitnehmer das Zeugnis rechtzeitig vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses verlangt, der Arbeitgeber es aber nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt hat.

Darf mir der Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis mit verschlüsselten Formulierungen ausstellen?

Nein, verschlüsselte Formulierungen oder auch „Codes“ („Er tat sein Möglichstes“, „Er arbeitete gemäß seinen Fähigkeiten“, „Sie gab ihr Bestes“) sind rechtswidrig. Ein Arbeitszeugnis muss wahrheitsgetreu, wohlwollend, klar abgefasst und vollständig sein.

Wie oft darf ich ein Zwischenzeugnis verlangen?

Wenn Sie einen Anlass haben, jederzeit. Es ist jedoch Rechtsmissbrauch, wenn Sie als Arbeitnehmer immer wieder zum Arbeitgeber gehen und eines verlangen, obwohl kein einsehbarer Grund vorliegt. Dann kann der Arbeitgeber die Ausstellung verweigern.

Ich wechsle innerhalb der Firma die Abteilung. Soll ich mir ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen?

Unbedingt, das ist eine gute Gelegenheit, Ihre Leistungen dokumentieren zu lassen. Sollten Sie sich dann mit Ihrem neuen Vorgesetzten nicht vertragen, können Sie bei einer Bewerbung das Zwischenzeugnis des vorherigen Vorgesetzten beilegen.

Mein Zeugnis ist nicht so gut ausgefallen. Kann ich es selbst ändern?

Nein, ein Arbeitszeugnis ist eine Urkunde. Sie würden damit also Urkundenfälschung betreiben.

In meinem Zeugnis findet sich die Formulierung „stets zur vollsten Zufriedenheit“. Habe ich ein sehr gutes Zeugnis erhalten?

Die einzelne Formulierung ist sehr gut. Aber Achtung! Viele Faktoren bestimmen den Eindruck und die Note des Arbeitszeugnisses, nicht einzelne.

Ich habe ein Zwischenzeugnis verlangt. Ist das gleichzeitig die Basis für ein endgültiges Zeugnis?

Normalerweise ja. Das endgültige Zeugnis darf nicht wesentlich vom Zwischenzeugnis abweichen – es sei denn, Ihre Leistungen haben sich in der Zwischenzeit stark verändert.

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