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Welche Kosten übernommen werden und welche persönlichen Daten in einen Lebenslauf gehören
Text: Melanie Öhlenbach - Foto: Kay Michalak
Die Kosten für alle Bewerbungsunterlagen wie Kopien, Foto und Führungszeugnis sowie die Portokosten tragen grundsätzlich Sie als Bewerber. Bei außergewöhnlichen Kosten - zum Beispiel für ein spezielles Eignungsgutachten - muss der Arbeitgeber zumindest darauf hinweisen, dass Sie die Kosten tragen müssen, wenn er diese nicht selbst übernimmt.
Sind Sie arbeitslos, kann die Agentur für Arbeit Ihre Bewerbungskosten im Rahmen des Vermittlungsbudgets übernehmen. Das müssen Sie aber beantragen - und zwar bevor die Kosten entstehen.
Werden die Kosten nicht von anderer Stelle übernommen, können Sie diese als Werbungskosten von der Steuer abziehen - auch wenn Sie am Ende nicht eingestellt werden. Dazu zählen übrigens auch die Reisekosten zum Bewerbungsgespräch.
Grundsätzlich ist es sinnvoll, im Lebenslauf Vor- und Zuname sowie Daten anzugeben, über die der Arbeitgeber mit Ihnen in Kontakt treten kann: Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Geburtsdatum und Geburtsort sind ebenfalls anzugeben.
Weitere persönliche Angaben sind nicht notwendig, können aber bei bestimmten Stellen sinnvoll sein: Religionszugehörigkeit und Familienstand können Sie beispielsweise angeben, wenn Sie sich bei einer kirchlichen Einrichtung bewerben. Auch ein Foto ist nicht zwingend notwendig. Immer mehr Arbeitgeber verzichten inzwischen ganz bewusst darauf, um Objektivität sicherzustellen.
Grundsätzlich muss der Arbeitgeber Ihre Bewerbungsunterlagen absolut vertraulich behandeln und sie sorgfältig aufbewahren. Die Erhebung, Nutzung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist nur zulässig, wenn diese zu Begründung, Durchführung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses erforderlich sind oder wenn Sie zuvor eingewilligt haben.
Ist Ihre Bewerbung erfolgreich, werden die Daten in die Personalakte aufgenommen. Ansonsten muss der Arbeitgeber die gespeicherten Daten löschen, wobei in der Regel eine Frist von mindestens zwei Monaten als angemessen angesehen wird. Ausnahme: Bei möglichen Rechtsstreitigkeiten müssen die Daten nicht gelöscht werden.
Die Bewerbungsunterlagen muss der Arbeitgeber nach dem Verfahren auf eigene Kosten zurückzusenden – es sei denn, er hatte dies im Vorfeld ausgeschlossen.
Ein Arbeitgeber muss auf eine unverlangte Bewerbung nicht reagieren und die Bewerbungsunterlagen nur zurücksenden, wenn Sie einen Freiumschlag beigefügt haben.
Eine Verpflichtung dazu besteht nicht. Es ist allerdings sinnvoll, eine Bewerbung zurückzuziehen, wenn kein ernsthaftes Interesse mehr besteht.
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