Abmahnung
Arbeitsvertrag
Arbeitslosigkeit
Arbeitszeit
Arbeitszeugnis
Befristung
Corona: Arbeitsrechts-Infos
Entgeltfortzahlung
Gehalt
Insolvenzverfahren
Homeoffice, Pendlerpauschale
Kind in Quarantäne
Kündigung
Kurzarbeit
Mindestlohn
Minijobs
Reiserecht
Rente
Steuerrecht
Tarifverträge
Teilzeit
Urlaub
Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Verbraucherrecht
Verspätung wegen Wetter
Corona: Was Interessenvertretungen wissen müssen
Betriebsratsgründung
Betriebsratssitzung
Betriebsversammlungen in Corona-Zeiten
Coaching
Einigungsstelle
Freistellungsanspruch Interessenvertretungen
Geheimhaltungspflicht
Kosten Betriebsratsarbeit
Mitarbeitervertretung
Teambildung
Teambildung für (neugewählte) Personalräte
Veranstaltungsdokumentationen
Vorsitz Interessenvertretung
Corona: Zeit für wirtschaftliche Unterlagen
Wirtschaftliche Mitbestimmung und Umstrukturierungen
Betriebsänderung
Interessenausgleich
Sozialplan
Nachteilsausgleich
Wirtschaftsausschuss - Gründung und Arbeit
Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss - Rechte und Pflichten
Wirtschaftliche Unterlagen und Auswertung
Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat
Beschäftigtenbefragung 2019
Ausbildungs- und Qualifizierungsstrategie
Alleinerziehende
Arbeitsmarktentwicklung
Arbeit 4.0
Berufskrankheiten – Sonderfall arbeitsbedingter Erkrankungen
Berufskrankheiten – Das Beispiel Asbest
Berufskrankheiten bei Frauen
Berufliche Verursachung von Brustkrebs
Faire Arbeitsmarktordnung
Gleichstellung
Mutterschutz - Schwangerschaft - Stillzeit - Arbeitsschutz
Landesweite AG Mutterschutz Bremen
Solidaritätszuschlag
Betriebsrätebefragung
Bremen-Nord – Potenziale und Chancen
Bund-Länder-Finanzbeziehungen
Einkommen in Bremen
Einzelhandel
Gastgewerbe
Gesundheitswirtschaft in Bremen
Gute Arbeit
Häfen und Logistik
Haushaltslage
Luft- und Raumfahrtindustrie
Mobilität und Pendler
Steuerpolitik
Stahlindustrie
Strukturwandel Bremerhaven
Strukturwandel Bremen
Systemrelevante Berufe
Tarifbindung
Wirtschaftsentwicklung Bremen
Wissenschaft in Bremerhaven
Wohnen in Bremen
Sie befinden sich hier:
☰
So kannst du die Ausbildung in Ruhe abschließen
Ganz wichtig: Dein Arbeitgeber darf dich wegen deiner Schwangerschaft nicht kündigen. Denn auch für Auszubildende gelten die Regeln des Mutterschutzes. Daraus ergeben sich viele weiter Vorteile zum Schutz von Mutter und ungeborenem Kind.
Die wichtigsten Informationen zum Thema Mutterschutz haben wir hier zusammengestellt.
So muss dir dein Arbeitgeber zum Beispiel bezahlte Freizeit für die Voruntersuchungen bei einer Frauenärztin, einem Frauenarzt oder einer Hebamme gewähren. Dabei musst du zwar Rücksicht auf die betrieblichen Belange des Arbeitgebers nehmen und den Termin möglichst außerhalb der Arbeitszeit legen. Ist das nicht möglich, so muss der Arbeitgeber dich unter Fortzahlung des Gehaltes freistellen. Es ist nicht nötig, dass du diese Zeiten vor- oder nacharbeitest.
Außerdem darfst du nicht mehr jeder Tätigkeit nachgehen. So ist zum Beispiel Nachtarbeit nicht mehr erlaubt, du darfst nicht schwerer als fünf Kilogramm heben und auch die Arbeit mit bestimmten Chemikalien ist verboten. Aus all diesen Gründen ist es sinnvoll, den Arbeitgeber relativ früh über die Schwangerschaft zu informieren.
Ab sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bist du dann bis acht Wochen nach der Geburt des Kindes von der Arbeit freigestellt.
Das A und O, um Ausbildung und Kind unter einen Hut zu bringen, ist eine gute Kinderbetreuung. Gut zu wissen: Jedes Kind ab einem Jahr hat einen Rechtsanspruch auf vier und mehr Stunden Betreuung, und auch für jüngere Kinder kann dieser Rechtsanspruch gelten, wenn du in Ausbildung bist und gleich nach dem Mutterschutz wieder einsteigen willst. Es gibt in Bremen und Bremerhaven eine breite Palette von Möglichkeiten, sein Kind gut betreut zu wissen. Informiere dich am besten schon während der Schwangerschaft, welches Angebot das passende für dich ist und wie du dein Kind dort anmelden.
Mehr Informationen zur Kinderbetreuung findest du für Bremen hier und für Bremerhaven hier.
Wer nicht gleich wieder einsteigen will oder wer die Lücke bis zum Beginn der Kinderbetreuung überbrücken muss, kann auch die Elternzeit in Anspruch nehmen. Sie steht allen Mütter und Väter mit Arbeitsverhältnis für die Erziehung und Betreuung ihrer Kinder zu, auch Azubis!
Nach der Elternzeit kannst du die Ausbildung wieder aufnehmen und zu Ende führen. Du kannst nach dem Gesetz bis zu drei Jahre Elternzeit beanspruchen. Das wäre für eine Ausbildung aber eine lange Unterbrechung. Deshalb überlege dir gut, wie viel Zeit du brauchst. Auch hier ist es wichtig, dass Du Dich rechtzeitig informierst und frühzeitig mit Deinem Arbeitgeber absprichst, wann Du die Ausbildung wieder aufnehmen willst. Gut ist auch, wenn du während der Elternzeit den Kontakt zu deinem Betrieb und zur Berufsschule hältst, damit du auf dem Laufenden bleibst.
Da Du während der Elternzeit keine Vergütung beziehungsweise Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber bekommst, kannst Du für die ersten zwölf Lebensmonate Deines Kindes Elterngeld beantragen.
Möchtest Du mehr über Regelungen zur Elternzeit wissen? Dann informiere Dich hier.
Möchtest Du mehr über das Elterngeld und den Elterngeldantrag erfahren? Dann informiere Dich hier.
Mit einer guten Kinderbetreuung kannst du deine Ausbildung ganz normal fortsetzen. Wenn dir eine Berufsausbildung in Vollzeit mit Kind aber zu viel wird, gibt es auch die Möglichkeit, in Teilzeit weiterzumachen. Ganz egal, um welchen Beruf es geht, grundsätzlich ist Teilzeitausbildung immer möglich.
Die Regelung einer Berufsausbildung in Teilzeit soll vor allem jungen Müttern und Vätern (aber auch pflegenden Auszubildenden) die Möglichkeit geben, einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss zu erlangen.
Derzeit gibt es zwei Teilzeitvarianten, die von den (Bremer) Betrieben vorgesehen sind:
Für die Kinderbetreuung musst du wissen: In der Berufsschule gibt es keine Teilzeitregelung, der Unterricht findet also in vollem Umfang statt. Meist lassen sich aber mit der Schule und den Lehrkräften Absprachen treffen, wie sich die Unterrichtszeiten am besten mit den Kinderbetreuungszeiten vereinbaren lassen.
Genauere Informationen zur Teilzeitausbildung findest Du hier.
Die Vergütung für eine Teilzeitausbildung ist niedriger als bei Vollzeit. Du kannst deshalb Unterstützung bei unterschiedlichen Behörden beantragen. Mit Kind in der Ausbildung hast du zum Beispiel einen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe, die man von der Agentur für Arbeit bekommt. Lass dich dazu am besten beraten, gerne auch bei uns in der Arbeitnehmerkammer.
Veranstaltungen abgesagt - Telefonberatung stärker aufgestellt.
Azubis in Bremen und Bremerhaven beraten wir kostenlos in rechtlichen Fragen rund um die Ausbildung.
Telefonische Beratung
Mo bis Do: 9 – 16 Uhr
Fr: 9 – 12.30 Uhr
Bremen: 0421 · 36301-11
Bremerhaven: 0471 · 92235-11
Oder komm einfach vorbei: Beratungszeiten
Die Arbeitnehmerkammer unterstützt das Projekt Paula+, das einen umfangreichen Informationsaustausch zwischen alleinerziehenden Müttern in Bremen fördern möchte. Paula+ bietet soziale Beratung, Begegnungsmöglichkeiten, Ausbildung und Jobvermittlung an. Im Mehrgenerationenhaus Matthias-Claudius in der Neustadt finden regelmäßig Mütter-Treffen statt.
Bürgerstraße 1
28195 Bremen
Tel. +49.421.36301-0
Beratungszeiten
Lindenstraße 8
28755 Bremen
Tel. +49.421.669500
Beratungszeiten
Barkhausenstraße 16
27568 Bremerhaven
Tel. +49.471.922350
Beratungszeiten