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Erwerbsminderungsrente

Wie beziehungsweise wo beantrage ich Erwerbsminderungsrente?

Bei allen Fragen rund um die Voraussetzungen und die Beantragung der Rente bei Erwerbsminderung (das heißt einer teilweisen oder vollständigen Einschränkung Ihrer Arbeitsfähigkeit) hilft die Deutsche Rentenversicherung, aber auch die sogenannten „Versichertenälteste“ beziehungsweise die „Versichertenberater“.

Viele Informationen von einer gebührenfreien Telefonnummer über die Beratungsstellen der Rentenversicherung und Versichertenältesten/Versichertenberater in Ihrer Nähe bis hin zu den entsprechenden Anträgen zum herunterladen, finden Sie auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung (www.deutsche-rentenversicherung.de).
 
Lassen Sie sich persönlich beraten. Am besten mit einer vorherigen Terminabsprache. Dabei erfahren Sie auch, welche ärztlichen und gutachterlichen Befunde oder sonstigen Unterlagen für die Beantragung einer Erwerbsminderungsrente nötig sind.

Die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung sind erfüllt, wenn Sie für mindestens sechs Monate wegen gesundheitlicher Einschränkungen weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können - und das nicht nur in Ihrem, sondern in allen anderen Berufen (wer vor dem 2. Januar 1961 geboren wurde, genießt noch einen Berufsschutz). Abhängig von Ihrem noch bestehenden (Rest-) Leistungsvermögen hängt es dann ab, ob Sie eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung erhalten. Versicherungsrechtlich müssen für die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung zusätzlich noch bestimmte Beitragszeiten erfüllt sein.

 „REHA VOR RENTE“

Auf gesonderten Antrag prüft die Rentenversicherung, ob mit einer Maßnahme zur Rehabilitation Ihre Erwerbsfähigkeit wiederhergestellt oder erhalten werden könnte. Dafür können medizinische Rehabilitation und/oder Leistungen zur Teilhaben am Arbeitsleben gewährt werden. Auch während eines Verfahrens auf Rente wegen Erwerbsminderung prüft der Rentenversicherungsträger, ob stattdessen eine Reha-Maßnahme infrage kommt. Sollte dies der Fall sein, werden Sie von der Rentenversicherung aufgefordert, einen Antrag auf Rehabilitationsleistungen zu stellen - dies ist jedoch keine Gewähr auf die Bewilligung einer Reha-Maßnahme.

Wichtig zu wissen AKB003_IconInfo

Die Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung sowie die  Versichertenältesten/Versichertenberater beraten Sie und helfen Ihnen bei der Antragstellung.

Welche bei ihnen vor Ort ist, erfahren Sie bei der Deutschen Rentenversicherung

 

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