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© 2024 Arbeitnehmerkammer Bremen

Arbeitnehmerkammer Bremen

Wir sind die Arbeitnehmerkammer Bremen. Wir setzen uns für Arbeitnehmer im Bundesland Bremen ein. Nur die Bundesländer Bremen und Saarland haben Arbeitnehmerkammern. Die Arbeitnehmerkammer Bremen gibt es schon seit über 100 Jahren.

Wer ist Mitglied in der Arbeitnehmerkammer?

Unsere Mitglieder sind alle Arbeitnehmer aus dem Bundesland Bremen.
Dazu gehören auch:

  • Arbeitnehmer mit einem Minijob
  • Auszubildende
  • Arbeitnehmer, die im Bundesland Bremen arbeiten,
    aber nicht dort wohnen
  • Arbeitslose, die zuletzt im Bundesland Bremen gearbeitet haben

Selbstständige und Beamte gehören nicht zu unseren Mitgliedern.

Wie wird man Mitglied?

Arbeitnehmer sind automatisch Mitglied,
wenn sie im Bundesland Bremen arbeiten.
Das heißt: Man muss sich nicht bei der Arbeitnehmerkammer anmelden.

Was kostet die Mitgliedschaft?

Jedes Mitglied bezahlt einen Mitglieds-Beitrag.
Der Arbeitgeber zieht den Mitglieds-Beitrag vom Lohn ab.
Jedes Mitglied bezahlt im Monat 0,14 Prozent vom Brutto-Lohn.
Zum Beispiel:
Der Lohn von einer Angestellten ist im Monat 1.000 Euro brutto.
Dann muss sie 1,40 Euro als Mitglieds-Beitrag
an die Arbeitnehmerkammer zahlen.

Unsere Aufgaben

Wir setzen uns in der Politik für unsere Mitglieder ein.
Zum Beispiel:
Wir geben der Bremer Regierung Empfehlungen für ihre Politik.
So schaffen wir gute Rechte für Arbeitnehmer
aus dem Bundesland Bremen.

Wir forschen zum Thema Arbeit.
Zum Beispiel zu diesen Fragen:

  • Können Menschen gut von ihrem Lohn leben?
  • Bekommen Frauen und Männer gleich viel Lohn?
  • Gibt es genug Ausbildungs-Plätze?

Wir beraten Betriebsräte und Personalräte.
Ein Betriebsrat setzt sich für die Kollegen in einer Firma ein.
Ein Personalrat setzt sich für Kollegen ein, die in einem Amt oder
einer Einrichtung vom Bundesland Bremen arbeiten.

Wir bieten Beratungen für unsere Mitglieder an.
Zum Beispiel zu diesen Fragen:

  • Was können Sie tun,
    wenn Sie eine Kündigung bekommen haben?
  • Was muss in Ihrem Arbeitszeugnis stehen?
  • Wie viele Urlaubs-Tage müssen Sie bekommen?
  • Wie viele Überstunden sind erlaubt?
  • Was können Sie tun, wenn Ihr Arbeitgeber
    Ihnen keine Eltern-Zeit geben will?
  • Gilt ein Abschluss aus dem Ausland auch in Deutschland?
  • Gilt eine Krankheit als Berufs-Krankheit?
    Bei Berufs-Krankheiten bekommt man vielleicht Geld
    von einer gesetzlichen Versicherung.
  • Was können Sie bei Ihrer Steuer-Erklärung angeben,
    damit Sie weniger Steuern zahlen müssen?

Mitglieder müssen für die Beratung nichts bezahlen.
Wir geben keine Infos aus der Beratung an andere weiter.
Möchten Sie eine Beratung von uns?
Dann können Sie zu uns kommen, anrufen oder eine E-Mail schreiben.

Wir setzen uns für gute Angebote zur Weiterbildung ein.
Wir beraten auch über Angebote zur Weiterbildung.
Zu uns gehört auch die Wirtschafts- und Sozialakademie.
Die Wirtschafts- und Sozialakademie bietet Weiterbildungen an.
Unsere Mitglieder können günstiger
bei den Weiterbildungen mitmachen.

Wir haben auch eine Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale.
Die Beratung bei der Verbraucherzentrale kostet Geld.
Zum Beispiel zu den Themen:

  • private Alters-Vorsorge
  • Riester-Rente
  • Berufs-Unfähigkeits-Versicherung

Für unsere Mitglieder sind diese Beratungen günstiger.

Wir bieten Beratung für Menschen aus Bremen
mit wenig Geld über Rechte und Gesetze an.

Zum Beispiel zu diesen Themen:

  • Wie viel Geld können Sie vom anderen Elternteil bekommen,
    wenn Sie das Kind alleine erziehen?
  • Welche Gesetze sind wichtig, wenn Sie etwas erben?
  • Kann ich einen Kauf rückgängig machen?
  • Was können Sie tun, wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter haben?
  • Was können Sie tun, wenn Sie viele Schulden haben?

Mehr Infos

Viele Infos stehen auf unserer Internet-Seite.
Wir haben auch Seiten bei Facebook, Twitter, Instagram,
YouTube und LinkedIn.

Unser Heft BAM

Viele Infos finden Sie auch in unserem Heft BAM.
Jedes Jahr gibt es 6 Hefte.
Hier können Sie das Heft bestellen: Mail an bam@arbeitnehmerkammer.de

E-Mails mit neuen Infos
Sie können auch E-Mails von uns mit neuen Infos bekommen.
Dafür müssen Sie sich bei unserem Newsletter anmelden: arbeitnehmerkammer.de/newsletter

 

Text in Leichter Sprache: © Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., 2023.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit von dieser Internet-Seite finden Sie [hier].

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