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Wir vertreten auch die Pflege

Was die Arbeitnehmerkammer für ihre Mitglieder in der Pflege bietet

Schutz der Erholungsphasen, Arbeitszeiten, Gehaltsfragen, Überlastung – die Lage für Pflege-Beschäftigte hat sich in den vergangenen Jahren stetig verschlechtert. Qualifiziertes Personal und bessere Arbeitsbedingungen sind von zentraler Bedeutung. Daher setzen wir uns auch zukünftig ein für die Verbesserung der Rahmenbedingung für unsere in der Pflege beschäftigten Mitglieder.

Dafür sind wir für Sie auf politischer Ebene aktiv. Wir erstellen Gutachten, führen Studien durch und beraten Politik und Verwaltung auf Landesebene.

Zudem informiert die Arbeitnehmerkammer Bremen ihre Mitglieder bei jeglichen arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen. Anbei einige unserer Beratungsangebote.

  • Arbeits- und Sozialversicherungsrecht (Infos zu Kündigungsfristen, Arbeitszeugnis, Leistungen von Renten- und Krankenversicherung etc.)
  • Arbeitslosenrecht (Infos zu Arbeitslosengeld, Abfindung, Sperrzeiten, etc.)
  • Mitbestimmung (Unterstützung bei der Gründung von Arbeitnehmervertretungen und allen Fragen der betrieblichen Mitbestimmung)
  • Berufskrankheitenberatung
  • Verbraucherinsolvenz
  • und auf allen anderen Rechtsgebieten wie Familienrecht, Kaufvertragsrecht und Mietrecht

Wer ist Mitglied? AKB003_IconInfo

Mitglieder der Arbeitnehmerkammer sind – so bestimmt es das Gesetz über die Arbeitnehmerkammer im Lande Bremen – alle im Bundesland Bremen abhängig Beschäftigten (mit Ausnahme der Beamten). Zurzeit sind dies rund 390.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sowie Minijobberinnen und Minijobber. Auch Arbeitslose, die zuletzt ihren Arbeitsplatz im Land Bremen hatten, sind Mitglieder der Arbeitnehmerkammer.

Die Kammer vertritt als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Interessen ihrer Mitglieder. Hervorgegangen ist die Arbeitnehmerkammer aus den 1921 gegründeten, ursprünglich selbstständigen Kammern für Arbeiter und Angestellte. Diese schlossen sich im Jahr 2001 zusammen zur neuen Arbeitnehmerkammer Bremen.

Informationen zur KammerCard

Darunter fallen zum Beispiel Ermäßigungen bei Kursen und Seminaren, kulturellen Veranstaltungen, der Nutzung der Stadtbibliothek und die Möglichkeit derOnline-Steuerterminvergabe.

KammerCard kostenlos anfordern:

  1. KammerCard-Antrag herunterladen oder in unseren Geschäftsstellen mitnehmen
  2. Antrag ausfüllen und unterschreiben
  3. Eine Kopie Ihrer aktuellen Gehaltsabrechnung oder die Arbeitgeber-Bescheinigung beilegen

Senden an:
Arbeitnehmerkammer Bremen
Bürgerstraße 1
28195 Bremen

oder:
per Fax an: 0421/36301-905
per E-Mail senden (gescannt/fotografiert) 
direkt abgeben bei der Arbeitnehmerkammer.

Bitte geben Sie uns für die Zustellung Ihrer KammerCard 4-6 Wochen Zeit.

Ihr direkter Draht zur KammerCard:
Tel. 0421/36301-15
Fax 0421/36301-905
E-Mail

Schlagwörter

RechtsberatungAKB003_Icon-Kontakt

Sie haben rechtliche Fragen?
Unsere Telefonberatung

Bremen: 0421-36301-11
Bremerhaven: 0471-92235-11


Mo., Di., Mi. und Do.: 9 - 16 Uhr,
Fr.: 9 - 12 Uhr

Ausländische Pflegekräfte AKB003_IconInfo

Die Möglichkeiten zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen haben sich in Deutschland verbessert. Dennoch ist weiterhin Geduld und Zeit gefragt, um die notwendigen Formalitäten und Behördengänge zu erledigen.

Wenden Sie sich daher am besten an die Anerkennungsberatung der senatorischen Behörde:

0421-36301-954
anerkennung@wah.bremen.de

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