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Pressemitteilung

13.04.2021

Wichtiger Schritt zur Stärkung der Tarifbindung

Arbeitnehmerkammer begrüßt Bundesratsinitiative zur Änderung des Tarifvertragsgesetze

Die Arbeitnehmerkammer begrüßt die heute vom Senat beschlossene Bundesratsinitiative zur Änderung des Tarifvertragsgesetzes. Ziel ist es, die Hürden zu senken, um Tarifverträge für allgemeinverbindlich zu erklären. „Die erleichterte Allgemeinverbindlichkeit ist ein zentraler Baustein, um die Tarifbindung wieder zu erhöhen“, betont Ingo Schierenbeck, Hauptgeschäftsführer der Arbeitnehmerkammer Bremen. „Daher ist es wichtig und richtig, dass der Senat hier die Initiative ergreift. Eine hohe Tarifbindung ist eine wesentliche Grundlage der sozialen Marktwirtschaft und sorgt dafür, dass Beschäftigte an der wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben.“

Immer weniger Betriebe sind noch tarifgebunden – sowohl im Land Bremen als auch bundesweit: „Nur noch 17 Prozent der bremischen Unternehmen wenden einen Tarifvertrag an. Im Ergebnis arbeiten nur noch 55 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Tarif“, erläutert Schierenbeck die Handlungsnotwendigkeiten. Die gesunkene Tarifbindung hat deutlich negative Auswirkungen für die Beschäftigten. Wer nicht nach Tarif arbeitet, erhält im Schnitt zehn Prozent weniger Geld, muss eine Stunde in der Woche mehr arbeiten, bekommt in geringerem Umfang Urlaubs- und Weihnachtsgeld und nimmt auch seltener an Weiterbildung teil. Zudem wird das Kurzarbeitergeld häufig nicht vom Arbeitgeber aufgestockt.

Die positiven Auswirkungen einer Allgemeinverbindlicherklärung zeigen sich in Bremen im Gastgewerbe. Hier ist es 2018 gelungen, den Entgelttarifvertrag auf alle Beschäftigten anzuwenden, was zu deutlichen Lohnsteigerungen geführt hat. „Dies sollte Vorbild auch für andere Branchen wie dem Einzelhandel sein, in denen wir es mit einer Erosion der Tarifbindung und einem geringen Lohnniveau zu tun haben“, so Schierenbeck. Hier fällt im Land Bremen nur noch jeder dritte Beschäftigte unter einen Tarifvertrag.

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