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Pressemitteilung

07.05.2020

"Neuer Klinikalltag" – nur mit ausreichend Personal!

Arbeitnehmerkammer fordert Wiedereinsetzung der Personaluntergrenzen

"Die bestehende Rechtsverordnung zur Aussetzung der Personaluntergrenzen in Krankenhäusern muss wieder aufgehoben werden", fordert Elke Heyduck, Geschäftsführerin der Arbeitnehmerkammer. Das Bundesgesundheitsministerium hat mit dem sogenannten "Neuen Klinikalltag" ab Mai wieder eine erhöhte Zahl planbarer Operationen zugelassen, da die vorgehaltenen Kapazitäten auf den Intensivstationen nicht im befürchteten Umfang für Corona-Patienten benötigt werden. In der Folge müssen nun auch andere Sonderreglungen zurückgenommen werden.

So wurden im Zuge der Pandemie per Rechtsverordnung die sogenannten Personaluntergrenzen ausgesetzt – für den Fall, dass die Kliniken durch Corona-Patienten überlastet sind. „Das ist aktuell nicht der Fall und macht zusätzliche Operationen, sicherlich von vielen Patienten ersehnt, wieder möglich. Dann muss aber auch für die Beschäftigten ein Klinikalltag gewährleistet sein, der ihnen nicht mehr als ohnehin schon, abverlangt. "Dazu gehört auch, dass die zwischenzeitlich auf 12 Stunden angehobene Tageshöchstarbeitszeit sowie die verkürzten Ruhezeiten zurückgenommen werden", so Heyduck.

Durch die Aussetzung der Personaluntergrenzen, die als absolutes Minimum eingeführt wurden, um Schaden von Patienten und Personal abzuwenden, erhöht sich die Arbeitsbelastung der Pflegerinnen und Pfleger. Zudem kann sie zu gefährlichen Situationen in der Pflege führen, weil zu wenig ausgebildetes Personal sich um zu viele Patienten kümmern muss.

"Dass wieder mehr planbare Operationen stattfinden sollen, hat leider auch mit dem Finanzierungssystem der Krankenhäuser zu tun", so Heyduck. Im System der Fallpauschalen erwirtschaften die Kliniken mit jedem freigehaltenen Intensivbett und mit jeder aufgeschobenen Operation Verluste. Die Erlössituation der Krankenhäuser soll nun mit dem Hochfahren der sogenannten elektiven Eingriffe wieder verbessert werden.

Die Arbeitnehmerkammer plädiert mit den Gewerkschaften für die Einführung einer novellierten Pflegepersonal-Regelung (PPR), damit für Patienten mehr Pflegezeit zur Verfügung steht. „Die Personalbemessung in den Kliniken muss sich am Pflegebedarf orientieren und geht damit deutlich über die Pflegepersonaluntergrenzen hinaus. Um dem Fachkräftemangel im Bereich der Pflege nachhaltig zu begegnen, ist das Land Bremen gut beraten, mit seinen kommunalen Krankenhäusern dabei voranzugehen“, so Heyduck.


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