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Pressemitteilung

01.12.2021

Menschen mit Schwerbehinderung besser in den Arbeitsmarkt integrieren

Menschen mit Schwerbehinderungen sind noch zu selten in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert. Das zeigt das aktuelle KammerKompakt der Arbeitnehmerkammer, das anlässlich des am Freitag stattfindenden Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen erscheint. Insgesamt leben im Land Bremen rund 23.000 Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung im erwerbsfähigen Alter, also zwischen 15 und 65 Jahren. Von ihnen sind 56 Prozent erwerbstätig und damit ein höherer Anteil als im Bundesschnitt (47 %). „Doch auch in Bremen sind schwerbehinderte Menschen deutlich weniger in den ersten Arbeitsmarkt integriert als nicht behinderte Menschen“, betont Ingo Schierenbeck, Hauptgeschäftsführer der Arbeitnehmerkammer Bremen. So erfülle nur einer von fünf Bremer Betrieben überhaupt seine gesetzliche Quote zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Danach müssen Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Personen besetzen.

Mehr Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen

Die tatsächliche Beschäftigungsquote liegt bei den privaten Arbeitgebern in Bremen bei nur 3,9 Prozent, der bremische öffentliche Dienst schafft immerhin das selbst gesteckte Ziel von 6 Prozent – insgesamt landet Bremen damit bei 4,2 Prozent. „Private Arbeitgeber haben in Bremen einen deutlichen Nachholbedarf bei der Inklusion schwerbehinderter Menschen. Sie müssen mehr Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen schaffen“, fordert Schierenbeck. Da viele Behinderungen erst im Verlauf des Lebens entstehen, sollte in den Betrieben auch mehr dafür getan werden, individuelle Lösungen zu finden, um Beschäftigte nach Erkrankungen im Betrieb zu halten.

Hoher Anteil arbeitet in Werkstätten

Viele Menschen mit Behinderung schaffen derzeit nicht den Weg in eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt: Während von den 12.600 schwerbehinderten Beschäftigten im Land Bremen rund 9.400 in einem Betrieb des ersten Arbeitsmarktes arbeiten, hat etwa ein Viertel (3.200) einen sogenannten Werkstattstatus – arbeitet also entweder direkt in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen oder auf einem ausgelagerten Werkstattarbeitsplatz in einem Betrieb.

Das Problem: Dort sind sie nicht in die Arbeitslosenversicherung einbezogen und haben auch keinen Anspruch auf einen Tarif- oder den gesetzlichen Mindestlohn. Ihr durchschnittliches Monatseinkommen lag im Jahr 2019 im Land Bremen bei 238 Euro. Obwohl es damit über dem Bundesschnitt (207 Euro) für Werkstatt-Beschäftigte lag, ist der Verdienst weit unterhalb der Armutsgrenze. Ein dauerhafter Übergang aus der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gelang 2019 und 2020 nur jeweils vier Beschäftigten mit Schwerbehinderung, seit 2015 waren es 44. „Ein wesentlicher Aspekt der Inklusion von Menschen mit Behinderung ist die Teilhabe am Erwerbsleben“, betont Schierenbeck. Deshalb muss mehr schwerbehinderten Menschen der Zugang auf den ersten Arbeitsmarkt ermöglicht werden.

Integration in den ersten Arbeitsmarkt muss Priorität haben

Aktuell arbeitet Bremen an der Fortschreibung des Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Integration von schwerbehinderten Menschen in den ersten Arbeitsmarkt sollte hier ein prominentes Ziel sein. Die Förderung von sogenannten Inklusionsbetrieben kann nach Auffassung der Arbeitnehmerkammer auch ein Mittel sein, um mehr schwerbehinderte Menschen zu integrieren. Inklusionsbetriebe sind Unternehmen am ersten Arbeitsmarkt, die 30 bis maximal 50 Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen und dafür eine Förderung erhalten. „Wir begrüßen es, dass Bremen das Aktionsprogramm ‚Initiative Inklusion im Betrieb‘ gestartet hat, um neue Inklusionsbetriebe zu fördern“, lobt Schierenbeck.

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