13.12.19
Verheiratete Paare können zwischen zwei Kombinationen der Steuerklassen wählen: Entweder vier/vier oder drei/fünf.
Allerdings spart die Wahl der Steuerklasse kein Geld. Unterm Strich ist die zu zahlende Steuer bei den Kombinationen dieselbe. Lediglich der Zeitpunkt der Zahlung ist ein anderer.
Dies liegt daran, dass bei der Abzug der Lohnsteuer bei der Steuerklasse 3 niedriger ausfällt. Erstmal steht monatlich damit also mehr Geld zur Verfügung. Am Jahresende wird die einbehaltene Lohnsteuer der zu zahlenden Steuer gegenüber gestellt. Das ist in etwa vergleichbar mit den Vorauszahlungen beim Strom.
Die Wahl der Lohnsteuerklasse beeinflusst außerdem Lohnersatzleistungen, wie zum Beispiel das Arbeitslosen- und Krankengeld, weil diese Leistungen auch vom letzten Nettogehalt abhängen. Arbeitnehmer mit der Steuerklasse fünf erhalten deshalb geringere Lohnersatzleitungen als solche mit einem gleichen Bruttogehalt in der Steuerklasse drei oder vier.
Bis 2020 war ein Wechsel der Lohnsteuerklassen nur einmal im Kalenderjahr erlaubt. Seit 2020 ist ein Wechsel der Steuerklassen mehrmals im Jahr möglich.
Mitglieder der Arbeitnehmerkammer können sich in Fragen den Steuerrechts kostenlos beraten lassen.