Foto: Kay Michalak
Wenn Sie krankgemeldet sind, muss der Arbeitgeber Sie für maximal sechs Wochen weiter bezahlen – vorausgesetzt, das Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens vier Wochen.
Danach besteht für maximal weitere 72 Wochen Anspruch auf Krankengeld. Das zahlt die Krankenkasse. Der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss zum Krankengeld, wenn dies im Tarif- oder Arbeitsvertrag vereinbart ist. Falls Sie über die 72 Wochen hinaus arbeitsunfähig sind, haben Sie in der Regel Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Eine Kündigung können Sie auch während der Krankheit erhalten. Wegen Krankheit darf grundsätzlich nicht gekündigt werden. Eine Ausnahme gilt für häufige Kurzerkrankungen oder eine lang andauernde Erkrankung, wenn hierdurch betriebliche Interessen unzumutbar beeinträchtigt werden und eine negative Zukunftsprognose in Bezug auf den Beschäftigten vorliegt. Allerdings muss geprüft werden, ob eine Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz möglich ist und ob ein berufliches Wiedereingliederungsmanagement (BEM) durchgeführt wurde. Zu berücksichtigen sind auch Lebensalter, Dauer der Betriebszugehörigkeit und die Ursachen der Erkrankung.