Text: Hanna Mollenhauer
Juristische Beratung: Manon Klebow
Foto: Kay Michalak
Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer hierauf keinen Anspruch. Aber der Arbeitgeber kann dies ausdrücklich gestatten – oder dadurch, dass er es toleriert. Am besten, Sie fragen Ihren Vorgesetzten und machen das nur ausnahmsweise. Denn natürlich geht Arbeitszeit verloren, wenn Pförtner oder Sekretariate mit privaten Päckchen beschäftigt sind.
Nur, wenn Sie eine solche Ablage mit dem Zusteller vereinbart haben. Sonst haftet der Zusteller, wenn das Paket verschwunden ist.
Nein. Aber wenn er es tut, haftet er möglicherweise. Etwa wenn er Ihnen das Paket einfach vor die Tür legt und es gestohlen oder beschädigt wird.
Wenn die Ware beschädigt ist, sollten Sie das dem Absender des Pakets mitteilen. Handelt es sich bei dem Paket um eine Onlinebestellung im Handel, sollten Sie sich an den Verkäufer wenden. Sie können die Ware zurücksenden und den Preis zurückfordern oder eine neue Lieferung verlangen. Wenn der Paketbote eine Sendung so in den Briefkasten gequetscht hat, dass sie kaputt ist, sollten Sie den Schaden mit Fotos und Zeugen dokumentieren und den Absender kontaktieren, der dann eine Schadensmeldung machen kann. Sendungen, die im Briefkasten nicht vor dem Zugriff Dritter geschützt sind, muss der Zusteller wieder mitnehmen. Und den Empfänger benachrichtigen, dass er sein Paket in der Filiale abholen kann.
Trifft online im Handel bestellte Ware nicht bei Ihnen ein, haftet hierfür in der Regel der Verkäufer. Anders ist es bei Verkäufen von privat zu privat: Hier trägt der Empfänger grundsätzlich das Risiko, sobald der Verkäufer das Paket versandt hat. Haben Sie selbst ein Paket verschickt und es kommt nicht an, sollten Sie sich an den Versanddienstleister wenden und einen Nachforschungsauftrag stellen. Wenn das Paket nicht wieder auftaucht, können Sie je nach Sachlage Schadensersatz geltend machen.
Beim Onlinekauf im Handel ist ein Widerruf in der Regel ohne Angabe von Gründen per E-Mail, Post oder als Schreiben im Paket innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung gesetzlich möglich. Der Käufer muss die Ware zurücksenden. Der Kaufpreis wird erstattet. Die Versandkosten für die Rücksendung liegen grundsätzlich beim Käufer. Diverse Onlinehändler bieten aber freiwillig einen kostenlosen Rückversand an.