Union Busting

Arbeitnehmerkammer, Verdi und der Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt informierten über das sogenannte Union Busting in Bremen

4. April 2022
Text: Ulf Buschmann
Foto: Photocase

Gehaltskürzung, Hausverbot, fristlose Kündigung, erfolgreiche Klage dagegen und gegen Mobbing: Nicole Meyer und ihre Kolleginnen haben ein turbulentes Jahr hinter sich – und das ist milde ausgedrückt. Was der Betriebsratsvorsitzenden des Senioren Wohnpark Weser widerfahren ist, hat den Charakter von systematischer Zermürbung von Menschen durch den Arbeitgeber. Das ist die einst in Bremen gegründete Residenz-Gruppe. Diese ist jedoch inzwischen Teil des weltweit größten Anbieters im Bereich Seniorenpflege: der französischen Orpea-Gruppe. Sie hat inzwischen alle Prozesse vor den Arbeitsgerichten in Nienburg und Bremen verloren.

Aber das scheint dem Unternehmen mit Hauptsitz bei Paris egal zu sein – dieser Eindruck kam am 4. April im Bremer Gewerkschaftshaus auf. Dorthin hatten die Arbeitnehmerkammer Bremen, die Gewerkschaft Verdi und der Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt zur Veranstaltung „Systematische Behinderung und Zerstörung der Betriebsratsarbeit – Union Busting in Bremen“ eingeladen.

Claudia Bogedan, Geschäftsführerin, der Hans-Böckler-Stiftung, gab einen Überblick und stellte Ergebnisse der Studie „Kampf um Mitbestimmung – Antworten auf ,Union Busting’ und die Behinderung von Betriebsräten“ vor. Von der Arbeitnehmerkammer war Anja Feist, Leiterin Mitbestimmung und Technologieberatung, dabei. Sie informierte über die Lage in Bremen und Bremerhaven. Michael Nacken, Bremer Fachanwalt für Arbeitsrecht, gab Einblicke über den Kampf von Nicole Meyer gegen die Orpea-Gruppe – nach Überzeugung aller Teilnehmenden ein klassischer Fall von Union Busting.

In Deutschland kaum bekannt

Dabei kennt diesen Begriff und das Phänomen in Deutschland kaum jemand. Selbst die Staatsanwaltschaften und Arbeitsgerichte seien in diesem Bereich völlig ohne Wissen, erklärte unter anderem Arbeitsrechtler Nacken. Gleichwohl sei Union Busting „ein seit Jahren bekanntes Phänomen“, sagte Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte in seinem Grußwort.

Union Busting geht an die Wurzeln der gesetzlich garantierten Arbeitnehmer-Mitbestimmung und darüber hinaus. Um Mitbestimmung zu verhindern, versuchen Unternehmen beziehungsweise von ihnen beauftragte Rechtsanwälte alles Mögliche: psychischer Druck, Beleidigungen, Angriffe auf die Familie und das engere Umfeld.

Doch auch unterhalb des Union Busting gibt es noch viel zu tun. So gab Bogedan die Ergebnisse einer DGB-Studie von 2018 wieder. Demnach vermeiden oder ignorieren rund 30 Prozent aller Unternehmen mit über 2.000 Mitarbeitenden in Deutschland das Mitbestimmungsrecht – durch Auslagerung und Umwandlung in europäische Rechtsformen etwa.Es gebe darüber hinaus einige Herausforderungen für die Zukunft: das Arbeiten über sogenannte Plattformen, die Digitalisierung und gar die Schwäche demokratischer Institutionen, erklärte die Geschäftsführerin der Hans-Böckler-Stiftung..

Doch wehrlos seien die Mitarbeitenden nicht. Bogedan zählte einige der möglichen „Gegenmaßnahmen“ auf: für Rückhalt innerhalb der Belegschaft sorgen, die zentralen Akteure bei der Durchsetzung der Mitbestimmung als Vertreterin oder Vertreter der kollektiven Interessen aller herausstellen und die Gewerkschaften mit einbinden. Gerade an diesem Punkt waren sich alle einig. Denn: Gewerkschaften machen zwei weitere „Gegenmaßnahmen“ zumeist erst möglich: juristische Maßnahmen und externe Unterstützung.

Beispiele aus der Praxis

Und doch kann es schwer sein für Menschen, sich für Mitbestimmung einzusetzen. Welche Probleme es gibt, erläuterte Arbeitnehmerkammer-Fachfrau Feist an mehreren Beispielen aus der Beratungspraxis. Da ist der Träger mehrerer Kitas, der nur einen Betriebsrat für alle Einrichtungen wollte, die Mitarbeitenden aber jeweils ein Gremium pro Kita. Auch Informationen über die Wahlberechtigten zur Erstellung der Wählerlisten gab es trotz gesetzlicher Vorschrift nicht. Zwar bekamen die Mitarbeitenden vor Gericht Recht, waren am Ende jedoch zermürbt – das Unternehmen hatte sein Ziel erreicht.

Klassisch, so Feist, sei auch das Verweigern von Informationen oder der Beteiligung des Betriebsrats an eigentlich vorgeschriebenen innerbetrieblichen Maßnahmen wie der Einführung von „Office 365“. Die Software könne Mitarbeitende überwachen. Hier müsse der Betriebsrat beispielsweise auf Abschaltung beziehungsweise Nichtnutzung dieser Funktionen via Betriebsvereinbarung dringen. Oftmals werde auch versucht, einen Keil zwischen Belegschaft und Betriebsrat zu treiben oder diesen als Innovationsverhinderer darzustellen.

Seitens der Arbeitnehmerkammer, der Gewerkschaften und nicht zuletzt von Arbeitsrechtlern wie Nacken wurden angesichts der aktuellen Situation klare Forderungen formuliert. Ganz oben auf der Liste: Der Verstoß gegen die betriebliche Mitbestimmung muss ein Offizialdelikt werden. Heißt: In diesem Fall muss die Staatsanwaltschaft von sich aus ermitteln, wenn das Vergehen bekannt wird. Laut aktueller Rechtslage werden die Juristen erst nach dem Eingang einer Strafanzeige tätig. Aktuell, so die Einschätzung der Fachleute, werde die Berliner Ampelkoalition diese Forderung der Gewerkschaften umsetzen.

Voraussetzung dafür sei indes, dass Staatsanwälte und Richter in Sachen Betriebsverfassungsgesetz bewandert sein müssten. Dies sei weder in Bremen noch bundesweit der Fall, wie Nacken und Feist übereinstimmend bestätigten. Aber eine entsprechende Schulung der Justiz reiche nicht aus, zumal schon jetzt Personal fehle. Deshalb müssten entsprechende Stellen geschaffen werden – Schwerpunkt-Staatsanwalten inklusive.

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