Text: Hanna Mollenhauer
Mehr als ein Viertel der Beschäftigten verzichtet häufig auf Arbeitspausen, so die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Besonders betroffen sind jene, die an der Grenze der Leistungsfähigkeit arbeiten. Je länger die Wochenarbeitszeit ist und je mehr Arbeit anliegt, desto häufiger wird durchgearbeitet. Das gilt vor allem für Beschäftigte im Gesundheits-, Sozial- und Erziehungsbereich sowie in Ordnungs- und Sicherheitsberufen und für Frauen in Vollzeit.
Grundsätzlich gilt: Ausgeruht in den Tag zu starten, erhöht die Leistungsfähigkeit enorm. Doch auch schon kurze Pausen verhindern den Leistungsknick. Sie bringen sogar mehr als lange Pausen. Das fanden Arbeitswissenschaftler schon in den Fünfzigerjahren in einem Experiment heraus: Arbeiterinnen, die zusätzlich zur regulären Pause stündlich dreiminütige Kurzpausen hatten, erreichten wesentlich höhere Stückzahlen als die Vergleichsgruppe ohne Kurzpausen.
Der Grund: Der Erholungseffekt ist zu Beginn der Pause am höchsten. So machen kurze Pausen wieder aufmerksam und kreativ. Zudem sorgen sie dafür, dass körperliche und psychische Ressourcen aufgebaut werden. Besonders wer die Pausen zeitnah zu hoher Belastung legt, ist langfristig erholter und weniger erschöpft.
Bewusste Auszeiten können auch aktiv gestaltet werden. Wichtig für Körper und Psyche ist der Wechsel der Aktivitäten: Wer viel am Arbeitsplatz sitzt oder hauptsächlich geistig gefordert wird, bekommt bei einem Spaziergang den Körper wieder in Schwung und den Kopf frei. Wer körperlich arbeitet, sollte zwischendurch sitzen oder liegen. Beschäftigten zum Beispiel im Callcenter tut Ruhe gut. Tipp: Ein Blick aus dem offenen Fenster sorgt für Frischluft und entlastet die Augen. Auch sich in der Pause im Kollegenkreis zu treffen, hilft abzuschalten und verbessert zudem das Betriebsklima.
An Arbeitstagen mit mehr als sechs Stunden müssen mindestens 30 Minuten unbezahlte Pause gewährt und genommen werden. Bei besonders belastender Arbeit (etwa im Kühlhaus, am Hochofen, unter Lärm, unter Tage) sollen zusätzliche bezahlte Pausen die körperliche Beanspruchung abfedern. Laut Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Tätigkeiten von Beschäftigten an Bildschirmgeräten insbesondere durch andere Tätigkeiten oder regelmäßige Erholungszeiten unterbrochen werden.
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