Eine starke umlagefinanzierte Rentenversicherung (GRV) sei im demografischen Wandel nicht zukunftsfähig, so der pauschale und wenig überzeugende Vorwurf. Deshalb müsse sie zurückgebaut und teils durch kapitalgedeckte Vorsorge ersetzt werden. Der deshalb eingeleitete erhebliche Rückgang des Rentenniveaus wird allerdings keinesfalls durch betriebliche oder private Vorsorge aufgefangen: Nur rund die Hälfte der Beschäftigten sorgt über den Betrieb vor, und gar nur jede(r) dritte ArbeitnehmerIn "riestert". Eine umfassende Ersetzung der bewährten GRV durch kapitalgedeckte Altersvorsorge wäre aber auch gar nicht wünschenswert: Ein solches Modell ist letztlich teurer, sichert weniger Risiken ab und führt fast immer zu unzureichenden Rentenanpassungen.
Angesichts der offensichtlichen Defizite des deutschen "Mehrsäulensystems" wird zunehmend über maßgebliche Änderungen und einen erneuten Ausbau der GRV diskutiert. Diese grundsätzlich positive Diskussion konzentriert sich allerdings stark auf die Vermeidung von Altersarmut, von der auch absehbar nur eine Minderheit betroffen sein wird. Um jedoch auskömmliche Renten für alle ArbeitnehmerInnen zu erreichen, muss das Ziel Lebensstandardsicherung wieder im Mittelpunkt der Debatte stehen. Zentraler Ansatzpunkt dafür ist die Stabilisierung und mittelfristige Anhebung des "Nettorentenniveaus vor Steuern" auf mindestens 50 Prozent.