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Dabei hat der Gesetzgeber der häuslichen Versorgung den Vorrang vor der stationären Pflege eingeräumt. So sind die Leistungen bei häuslicher Pflege in den letzten Jahren stetig ausgeweitet worden.
Im Land Bremen versorgen derzeit rund 5.000 Beschäftigte aus 112 Diensten mehr als 7.000 Pflegebedürftige und die Zahl wächst (Pflegestatistik 2015). Damit ist die Versorgung alter oder kranker Menschen von hoher wirtschaftlicher und beschäftigungspolitischer Bedeutung.
In der ambulanten Pflege arbeiten zwar mehrheitlich Fachkräfte, doch die Einkommen sind oft niedrig. Denn die Mehrzahl der Beschäftigten arbeitet auf Grund der Arbeitszeiten, die sich an der Versorgung und den Kundenwünschen orientieren, in der Regel in Teilzeit. Damit liegen die Teilzeitquoten in der ambulanten Pflege am höchsten: nur 55 Prozent arbeiten über 20 Stunden, rund 14 Prozent arbeiten unter 20 Stunden pro Woche und der Anteil der geringfügigen Beschäftigung liegt mit 31 Prozent auf sehr hohem Niveau.
Zudem gab es bis zum Abschluss des Tarifvertrages Altenpflege in Bremen (TV PfliB) 2016 zwischen Verdi und der Tarifgemeinschaft Pflege Bremen kaum tarifliche Regelungen. Der Wettbewerb zwischen den Anbietern wurde damals in erster Linie auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen.
Zwar gilt seit 2015, dass Tariflöhne bei Vergütungsverhandlungen berücksichtigt werden müssen. Doch noch immer sehen sich die Beschäftigten mit ihren berechtigten Lohnforderungen häufig gegen pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen ausgespielt.
Häufig reicht die Rente nicht aus, steigende Eigenanteile der Pflege zu decken. Dies hat zur Folge, dass pflegebedingte Kosten häufig auch von Angehörigen und immer öfter durch die Sozialhilfe im Rahmen der Hilfe zur Pflege übernommen werden müssen. In der ambulanten Pflege gelten gedeckelte Versicherungsleistungen. Damit tragen Kostensteigerungen dazu bei, dass pflegebedürftige Menschen, die Eigenanteile immer öfter nicht mehr aufbringen können und unter Umständen auf einen Teil der notwendigen Pflegeleistungen verzichten.
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Erschienen in: Bericht zur Lage der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Land Bremen 2020
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