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Bisher läuft das Verfahren so ab: In so genannten Anerkennungsverfahren überprüft die für den jeweiligen Beruf zuständige Stelle, ob der ausländische Berufsabschluss mit einem deutschen Abschluss gleichwertig ist. Hierzu haben Bund und Länder mit ihren jeweiligen Anerkennungsgesetzen die rechtlichen Grundlagen geschaffen, um es Fachkräften aus dem Ausland zu erleichtern, ihre berufliche Qualifikation auf dem deutschen Arbeitsmarkt einzusetzen.
Während es für das Anerkennungsgesetz des Bundes umfangreiche Berichte gibt, bleibt zum Entwicklungsstand und der Umsetzung der Landesgesetze vieles offen. Eine gemeinsame Studie des Instituts Arbeit und Wirtschaft (iaw) der Universität Bremen und der Arbeitnehmerkammer hat nun die Anerkennungsprozesse im Land Bremen genauer untersucht.
Die Studienergebnisse verdeutlichen, dass die Antragsstellenden auf zahlreiche Herausforderungen treffen. Die Verfahren sind sehr aufwendig und bedürfen einer ausführlichen Beratung und Begleitung. Personen, die eine Anerkennung anstreben, können im Vorfeld des Verfahrens die Anerkennungsberatung des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen bei der Arbeitnehmerkammer Bremen aufsuchen. Hier werden sie über den Ablauf des Verfahrens aufklärt, bei der Suche nach dem jeweiligen Referenzberufes unterstützt und das Antragsverfahren begleitet.
Der formale Antrag auf Anerkennung wird bei einer der mehr als 20 zuständigen Stellen im Land Bremen eingereicht (dazu gehören die Kammern der freien Berufe, Handels- und Handwerkskammer Bremen, Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz, Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport, Senatorin für Kinder und Bildung, Senatorin für Finanzen und der Senator für Justiz und Verfassung).
Eines der Probleme: Die verschiedenen zuständigen Stellen gehen sehr unterschiedlich mit auftretenden Herausforderungen um. Verfahren dauern teilweise lange. Dies ist besonders darauf zurückzuführen, dass in den zuständigen Senatsressorts nicht genügend Personalressourcen vorhanden sind, um die hohe Anzahl an Anträgen angemessen zu bearbeiten. Darüber hinaus existieren bisher keine Verfahrensweisen zum Umgang mit fehlenden Dokumenten, weil entsprechende Verfahren sehr Zeit- und Ressourcenaufwendig sind.
Aus den Studienergebnissen lassen sich zentrale, berufsübergreifende Handlungsempfehlungen für die zukünftige Anerkennungskultur im Land Bremen ableiten:
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Fax: 0421/36301-996
Eine Bestandsaufnahme im Jahr 2017, November 2017
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