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Die Unfallversicherung

Das Arbeitsschutzgesetz bildet den Rahmen für den betrieblichen Arbeitsschutz. Es verpflichtet den Arbeitgeber, in seinem Betrieb die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit kontinuierlich zu verbessern und die Arbeit menschengerecht zu gestalten.

Welche Leistungen bietet mir die gesetzliche Unfallversicherung?

Aufgabe der „Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung“ (DGVU) ist es, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten (Prävention). Sie überwachen gemeinsam mit der staatlichen Gewerbeaufsicht den Arbeitsschutz in den Betrieben und beraten den Arbeitgeber bei der Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften. Bei Arbeits- oder Wegeunfällen und wenn eine Berufskrankheit vorliegt, haben sie „mit allen geeigneten Mitteln“ die Gesundheit und Leistungsfähigkeit des oder der Betroffenen wiederherzustellen (medizinische und berufliche Rehabilitation) oder ggf. ab 20 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) eine Unfallrente zu zahlen.


Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Die Mitgliedschaft bei den zuständigen Unfallversicherungsträgern ist Pflicht für alle Unternehmen, Betriebe und Verwaltungen, denn sie treten anstelle des Arbeitgebers in die Haftung für gesundheitliche Schäden ein. In Bremen ist für die Pflegebranche die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege (BGW) beziehungsweise, für Betriebe im öffentlichen Dienst, die Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen, zuständig.

Leistungen

Bei Eintritt eines Versicherungsfalles gewährt die gesetzliche Unfallversicherung ihren Mitgliedern diverse Leistungen – wenn nach Klärung der Sachlage im konkreten Fall festgestellt wurde, dass eine Leistungspflicht besteht. Dann trägt sie die Kosten für Heilbehandlung (beispielsweise ärztliche und zahnärztliche Erstversorgung), medizinische Rehabilitation, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln wie Bewegungs- oder Sprachtherapie sowie Beschaffung und Instandsetzung von Prothesen, Gehhilfen etc.

Nach der Akutphase kommen Maßnahmen zur Wiederaufnahme der Tätigkeit („Teilhabe am Arbeitsleben“) wie etwa eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder eine Umschulung infrage. Zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft werden bei Bedarf Hilfen bei der Beschaffung und Ausstattung einer behindertengerechten Wohnung und vielem mehr gewährt.
Zu den Geldleistungen der DGUV zählen

  • Verletztengeld
  • Übergangsgeld
  • Unfallrente
  • Hinterbliebenenleistungen

Aktiv vorbeugen

Damit der Versicherungsfall idealerweise gar nicht erst eintritt, leistet die Unfallversicherung aber vor allem auch präventive Arbeit, beispielsweise bei Rückenproblemen  oder Gewalt und Aggression gegen Pflegende. Damit Belastungen vermieden, vermindert oder ausgeglichen werden, haben die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen die Kampagnen "Aufbruch Pflege – Moderne  Prävention für Altenpflegekräfte" oder „Denk an mich. Dein Rücken“ ins Leben gerufen.

Führungskräfte und Beschäftigte finden zudem unter dem Titel „Bewusst bewegen – auch im Job“ im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie vielfältige Informationen, Checks und Beispiele (GDA) für besseren Arbeitsschutz und Prävention. Auch beim Thema Hautschutz setzen sich die Unfallversicherungsträger für präventive Maßnahmen ein. Sie beraten zudem, wenn es durch häufiges Waschen und Desinfizieren der Hände oder langes Handschuhtragen, wie es im Pflegealltag üblich ist, bereits zu Beschwerden gekommen ist.

Damit Belastungen vermieden, vermindert oder ausgeglichen werden, haben die Berufs-genossenschaften und Unfallkassen die Kampagnen "Aufbruch Pflege – Moderne  Prävention für Altenpflegekräfte" oder „Denk an mich. Dein Rücken“ ins Leben gerufen. Mit vielfältigen Informationen, Checks und Beispielen für besseren Arbeitsschutz und Prävention sollen Arbeitgeber, Führungskräfte und auch Beschäftigte motiviert werden, für die Prävention von Rückenleiden aktiv zu werden.

Info Ambulante Dienste

Im Straßenverkehr auf dem Weg zu und von Patienten besteht für Beschäftigte in der ambulanten Pflege eine erhöhte Unfallgefahr (Arbeits- und Wegeunfälle). Sicherheitstrainings können helfen und können auch von der BGW bezuschusst werden.

Weitere Infos

www.arbeitnehmerkammer.de/gesundheit
(Info Arbeit und Gesundheit: „Hautschutz im Beruf – mit heiler Haut“)

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