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Generalistische Pflegeausbildung

Was ändert sich mit der neuen Ausbildung in der Pflege?

Die bisher im Altenpflegegesetz und im Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflegeausbildungen werden in einem neuen Pflegeberufegesetz zu einer generalistischen Pflegeausbildung zusammengeführt. Alle Auszubildenden durchlaufen zwei Jahre lang eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung, in der sie einen Vertiefungsbereich in der praktischen Ausbildung wählen.

Auszubildende, die im dritten Ausbildungsjahr die generalistische Ausbildung fortsetzen, erwerben den Berufsabschluss „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“.

Nach zwei Dritteln der Ausbildung wird eine Zwischenprüfung eingeführt. Ein Bestehen der Prüfung wird nicht erforderlich sein, um die Ausbildung fortzuführen.

Ergänzend zur beruflichen Pflegeausbildung wird ein Pflegestudium an der Hochschule eingeführt werden.

Gesonderte Abschlüsse

Auszubildende, die ihren Schwerpunkt in der Pflege alter Menschen oder der Versorgung von Kindern und Jugendlichen sehen, können wählen, ob sie – statt die generalistische Ausbildung fortzusetzen – einen gesonderten Abschluss in der Altenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege erwerben wollen. Dieser Abschluss wird voraussichtlich nur zur Tätigkeit in den entsprechenden Sektoren berechtigen. Ob in Bremen entsprechende Ausbildungsgänge angeboten werden, ist derzeit offen.

Arbeitsagentur und Jobcenter werden auch zukünftig Umschulungen finanzieren können; dabei wird die Möglichkeit zur dreijährigen Umschulungsförderung dauerhaft verankert.

Die neue generalistische Pflegeausbildung wird über die EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in anderen EU-Mitgliedstaaten automatisch anerkannt werden. Werden die gesonderten Abschlüsse in der Altenpflege und der Kinderkrankenpflege erworben, können diese auch zukünftig im Rahmen einer Einzelfallprüfung in anderen EU-Mitgliedstaaten anerkannt werden.
Auch in Bremen sollen die neuen Pflegeausbildungen im Jahr 2020 beginnen.

Weitere und aktuelle Entwicklungen werden auf den Seiten der Gesundheits- und der Sozialbehörde veröffentlicht:
>> www.gesundheit.bremen.de
>> www.soziales.bremen.de

Für alle Auszubildenden gilt derzeit der Ausbildungstarifvertrag.

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