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Aufstieg zur Fachkraft

Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es, wenn ich mich von der Pflegehelferin zur Fachkraft in der Altenpflege weiterbilden will?

Wenn Sie sich innerhalb Ihres Berufes weiterqualifizieren wollen, ist die Bundesagentur für Arbeit eine gute Adresse. Seit 2006 werden mit dem Programm WeGebAU der Bundesagentur für Arbeit Qualifizierungsmaßnahmen gefördert, die einen Aufstieg von der Helferin zur Fachkraft in der Pflege ermöglichen.

WeGebAU steht für: ›Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer  Arbeitnehmer in Unternehmen‹. Bei dieser Fördermaßnahme werden insbesondere als gering qualifiziert geltende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Altenpflege berücksichtigt.

Voraussetzung und Kostenübernahme

Befinden Sie sich in einem Arbeitsverhältnis und Ihr Arbeitgeber stellt Sie unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts für die Dauer einer Qualifizierung frei? Unter diesen Voraussetzungen können Sie eine Förderung für einen sogenannten Bildungsgutschein erhalten, mit dem die Arbeitsagentur zusichert, die Kosten Ihrer Teilnahme an einer Weiterbildung ganz oder teilweise zu übernehmen.

Zusätzlich zu den Lehrgangskosten können folgende Ausgaben übernommen werden:

  • Fahrtkosten
  • Übernachtungskosten
  • Kinderbetreuungskosten

Beratung

Da es sich bei der Befürwortung für eine Fördermaßnahme immer um Einzelfallentscheidungen handelt, ist eine Beratung durch die für WeGebAU zuständigen  Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der örtlichen Agentur für Arbeit erforderlich. Die  Antragstellung für eine WeGebAU-Förderung ist rechtzeitig vor Beginn der Weiterbildung  durch Ihren Arbeitgeber zu veranlassen.

WICHTIG ZU WISSEN AKB003_IconInfo

In einigen Fällen wird auch ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt gewährt – dies muss jedoch vom Arbeitgeber vor Beginn der Maßnahme beantragt werden.

Weitere Infos

Arbeitnehmerkammer Bremen

In Bremen: Persönliche Weiterbildungsberatung.
Tel.: +49 421·36301-432

In Bremerhaven: Arbeitsförderungs-Zentrum im Lande Bremen Gmbh
Tel.: +490471 98399-28

Webseite Arbeitsagentur ->Weiterbildung ->Bildungsgutscheine

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Infos zur Bildungszeit AKB003_IconInfo

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern stehen im Land Bremen zehn Tage Bildungszeit binnen zwei Jahren zu. Zum Text