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Bildungszeit

Steht mir eigentlich Bildungszeit (Bildungsurlaub) zu? Und wenn ja: Bekomme ich für die Zeit der Bildungszeit weiterhin mein Gehalt?

Bildungsurlaub heißt jetzt in Bremen Bildungszeit. Und ja: Die Bildungszeit steht Ihnen zu, denn Sie gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Land Bremen – egal, ob sie in Voll- oder Teilzeit arbeiten, in einem Minijob oder noch in Ausbildung sind. Einzige Voraussetzung: Das Arbeitsverhältnis mit Ihrem jetzigen Arbeitgeber besteht seit mindestens sechs Monaten. Ein Seminar oder Workshop darf sich übrigens nur Bildungszeit nennen, wenn er offiziell als Bildungszeit anerkannt ist. Grundlage für die Anerkennung ist das Bremische Bildungszeitgesetz.

Innerhalb von zwei Kalenderjahren haben Sie Anspruch, zehn Arbeitstage als Bildungszeit zu nehmen – bei einer Fünf-Tage-Woche sind das zwei Wochen Bildungszeit in zwei Jahren. Wenn Sie mehr oder weniger als fünf Tage in der Woche arbeiten, erhöht oder verringert sich der Anspruch entsprechend. Wenn Sie eine Bildungszeit machen, sind Sie für die Dauer dieser Bildungszeit von der Arbeit freigestellt und Sie erhalten Ihr normales Gehalt weiter. Die Kosten für die Veranstaltung tragen Sie selbst.

In Bremen können Weiterbildungsveranstaltungen bereits ab einem Tag Dauer als Bildungszeit anerkannt werden. Sie müssen nicht berufsorientiert sein: Auch Veranstaltungen zu politischen oder ökologischen Themen sowie Sprachreisen oder Kurse zur Stressbewältigung gehören unter anderem zur Angebotspalette. Darüber hinaus müssen die Veranstaltungen nicht zwangsläufig in Bremen stattfinden, sondern können auch außerhalb der bremischen Landesgrenzen abgehalten werden.

Weitere Infos unter bildungszeit.bremen.de

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