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Zuverdienst bei Rente und Erwerbsminderungsrente

Wie viel kann ich zur Rente dazuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird?

Zunächst gilt: Nach Erreichen der Regelaltersgrenze beeinträchtigt ein Hinzuverdienst die laufende Rente nicht mehr.

Bei vorgezogenen Altersrenten (inklusive „Rente mit 63“!) gelten hingegen bis zur Altersgrenze folgende Regelungen:

  • Ein Zuverdienst bis zu 6.300 Euro brutto pro Kalenderjahr ist problemlos möglich.
  • Ein höherer Zuverdienst führt zu einer anteiligen Kürzung der Rente. Die dadurch ungenutzten Rentenbestandteile sind allerdings nicht verloren, sondern werden der Rente später wieder zugeschlagen.
  • Ein sogenannter „Hinzuverdienstdeckel“ soll außerdem verhindern, dass Rente und Zuverdienst den Verdienst aus früheren Jahren übertreffen.

Bei Erwerbsminderungsrenten kommt hinzu:

  • Zuverdienstgrenzen bei teilweiser Erwerbsminderung (EM) werden nach einem komplexeren Modell berechnet.
  • Neben der Verdienstgrenze ist auch die tägliche Höchst­arbeitszeit zu berücksichtigen:
    • unter drei Stunden (volle EM),
    • unter sechs Stunden (teilweise EM).

WICHTIG ZU WISSEN AKB003_IconInfo

Keine Sorge, wenn Sie bei der Anrechnung von Zuverdienst den Durchblick verlieren: Abhilfe schaffen die Beratungsstellen der Arbeitnehmerkammer Bremen oder die Deutsche Rentenversicherung.

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