Abmahnung
Arbeitsvertrag
Arbeitslosigkeit
Arbeitszeit
Arbeitszeugnis
Befristung
Corona: Arbeitsrechts-Infos
Entgeltfortzahlung
Gehalt
Insolvenzverfahren
Homeoffice, Pendlerpauschale
Kind in Quarantäne
Kündigung
Kurzarbeit
Mindestlohn
Minijobs
Reiserecht
Rente
Steuerrecht
Tarifverträge
Teilzeit
Urlaub
Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Verbraucherrecht
Verspätung wegen Wetter
Corona: Was Interessenvertretungen wissen müssen
Betriebsratsgründung
Betriebsratssitzung
Betriebsversammlungen in Corona-Zeiten
Coaching
Einigungsstelle
Freistellungsanspruch Interessenvertretungen
Geheimhaltungspflicht
Kosten Betriebsratsarbeit
Mitarbeitervertretung
Teambildung
Teambildung für (neugewählte) Personalräte
Veranstaltungsdokumentationen
Vorsitz Interessenvertretung
Corona: Zeit für wirtschaftliche Unterlagen
Wirtschaftliche Mitbestimmung und Umstrukturierungen
Betriebsänderung
Interessenausgleich
Sozialplan
Nachteilsausgleich
Wirtschaftsausschuss - Gründung und Arbeit
Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss - Rechte und Pflichten
Wirtschaftliche Unterlagen und Auswertung
Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat
Beschäftigtenbefragung 2019
Ausbildungs- und Qualifizierungsstrategie
Alleinerziehende
Arbeitsmarktentwicklung
Arbeit 4.0
Berufskrankheiten – Sonderfall arbeitsbedingter Erkrankungen
Berufskrankheiten – Das Beispiel Asbest
Berufskrankheiten bei Frauen
Berufliche Verursachung von Brustkrebs
Faire Arbeitsmarktordnung
Gleichstellung
Mutterschutz - Schwangerschaft - Stillzeit - Arbeitsschutz
Landesweite AG Mutterschutz Bremen
Solidaritätszuschlag
Betriebsrätebefragung
Bremen-Nord – Potenziale und Chancen
Bund-Länder-Finanzbeziehungen
Einkommen in Bremen
Einzelhandel
Gastgewerbe
Gesundheitswirtschaft in Bremen
Gute Arbeit
Häfen und Logistik
Haushaltslage
Luft- und Raumfahrtindustrie
Mobilität und Pendler
Steuerpolitik
Stahlindustrie
Strukturwandel Bremerhaven
Strukturwandel Bremen
Systemrelevante Berufe
Tarifbindung
Wirtschaftsentwicklung Bremen
Wissenschaft in Bremerhaven
Wohnen in Bremen
☰
Die Selbstverwaltung der Arbeitnehmerkammer wird durch Wahl für eine sechsjährige Amtszeit von den Kammerzugehörigen gewählt.
Das "höchste" von den Kammerzugehörigen gewählte Selbstverwaltungsorgan ist die Vollversammlung.Der Vollversammlung gehören 35 Mitglieder mit jeweils 2 Stellvertretern an. Vorsitzender ist die/der Präsident/in; sie/er wird von 2 Vizepräsidenten/innen vertreten.Aufgaben und Befugnisse der Vollversammlung siehe § 7 des Kammergesetzes und § 4 der Satzung der Arbeitnehmerkammer.
Liste der Vollversammlungsmitglieder
Das "geschäftsführende" Organ der Selbstverwaltung ist der Vorstand, der von der Vollversammlung gewählt wird. Er besteht aus 7 Mitgliedern. Ihm gehören der Präsident, zwei Stellvertreter (Vizepräsidenten) und vier Beisitzer an. Aufgaben und Befugnisse des Vorstandes siehe § 11 des Kammergesetzes.
Ein weiteres Organ der Selbstverwaltung ist die Rechnungsprüfungs-kommission. Sie besteht aus drei von der Vollversammlung gewählten Mitgliedern der Vollversammlung. Aufgaben und Befugnisse siehe § 12 des Kammergesetzes und § 13 der Satzung der Arbeitnehmerkammer.
Wahl zur Vollversammlung der Arbeitnehmerkammer Bremen: Download PDF
Wahlordnung für die Wahl zur Arbeitnehmerkammer: Download PDF
Im Dezember 2018 hat die Arbeitnehmerkammer erneut erfolgreich die Zertifizierung zum "audit berufundfamilie" abgeschlossen. Seit 2006 wird die Arbeitnehmerkammer alle drei Jahre auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie überprüft.
Im Fokus der kommenden Jahre steht eine lebensphasen- sowie familienbewusste Führungs- und Unternehmenskultur. Aus der Altersstruktur ergeben sich Themen wie Gesundheitsmanagement, alternsgerechte Personalentwicklung und altersgerechte Qualifizierung sowie Wissens- und Nachfolgemanagement. Zudem sollen Betriebe im Land Bremen über das externe Engagement zu entsprechendem eigenen Engagement im Bereich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Vielfalt motiviert werden.
Zum Herunterladen: Das Kurzporträt mit den Zielen des Audits, den durchgeführten und den zukünftigen Maßnahmen.
Bürgerstraße 1
28195 Bremen
Tel. +49.421.36301-0
Beratungszeiten
Lindenstraße 8
28755 Bremen
Tel. +49.421.669500
Beratungszeiten
Barkhausenstraße 16
27568 Bremerhaven
Tel. +49.471.922350
Beratungszeiten