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Der Einzelhandel ist nach dem Bereich "Verkehr und Lagerei", dem Gesundheitswesen und der Herstellung von Kraftwagen die viertgrößte Branche im Land Bremen. Aber Arbeitsverhältnisse geraten hier zunehmend unter Druck. Sowohl die steigende Bedeutung des Online-Handels als auch politische Entscheidungen wie die Liberalisierung des Ladenschlussgesetzes haben zu einer massiven Verschärfung des Wettbewerbs beigetragen. Um in diesem Konkurrenzkampf zu bestehen, wird kräftig an der Personalkostenschraube gedreht – und damit die Prekarisierung im Einzelhandel forciert.
Gerade die verlängerten Öffnungszeiten stellen ein Problem dar: Da hierdurch zwar die Kosten, nicht aber die Umsätze steigen, versuchen die Händler dies über eine möglichst dünne, aber flexible Personaldecke zu kompensieren. Hinter dieser Strategie steckt die Ausweitung von Teilzeitstellen und Minijobs, die vor allem in den Randzeiten eingesetzt werden. Auch Leiharbeitsverhältnisse und Werkverträge gewinnen an Bedeutung. Im Gegenzug nimmt die Zahl der Vollzeitstellen kontinuierlich ab – insbesondere für die weiblichen Beschäftigten.
Diese Entwicklung ist vor allem deshalb problematisch, weil die Löhne im Einzelhandel äußerst gering sind. Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst eines Vollzeitbeschäftigten im Einzelhandel beträgt 2.500 Euro. Er liegt damit nach dem Gastgewerbe auf dem vorletzten Platz. In nicht-tarifgebundenen Unternehmen sind die Löhne sogar um 25 bis 30 Prozent niedriger. Im zunehmenden Wettbewerb nimmt die Tarifbindung im Einzelhandel weiter ab: In Westdeutschland sind nur noch 42 Prozent der Beschäftigten in tarifgebundenen Unternehmen tätig, in Ostdeutschland nur noch 23 Prozent. Angesichts dieser Entwicklungen steigt für die im Einzelhandel beschäftigten Frauen auch die Gefahr der Altersarmut.
Aus Sicht der Arbeitnehmerkammer ist es deshalb wichtig, dass die Politik die Arbeits- und Rahmenbedingungen im Einzelhandel stärker in den Fokus nimmt. So würde die Einführung allgemein verbindlicher Tarifverträge die Tarifflucht beenden und gleiche Rahmenbedingungen für alle Beschäftigten schaffen. Anvisierte Flächenerweiterungen müssen mit einem erweiterten Angebot und einem echten Mehrwert einhergehen – es braucht eine bedarfsgerechte Ansiedlungspolitik. Statt der sogenannten "6x24-Regelung", für die Bremen sich im Zuge der Liberalisierung entschieden hat – offene Geschäfte von Montag bis Samstag rund um die Uhr – sollte über eine Beschränkung der Ladenöffnungszeiten, wie etwa in Rheinland-Pfalz und in Sachsen, diskutiert werden.
Weiterhin muss der von der Landesregierung geplante Branchendialog "Einzelhandel" mit klaren politischen Zielen versehen und gemeinsam mit den Arbeits- und Wirtschaftsressorts umgesetzt werden.
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