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Grundlagenschulungen im Betriebsverfassungs- und im Arbeitsrecht gelten nahezu immer als erforderlich - soweit das Betriebsratsmitglied noch nicht dort war. Dazu gehören z. B.
Speziellere Seminare sind für Betriebsratsmitglieder erforderlich, wenn Sie gremienintern für das Thema zuständig sind und sie damit im Betrieb zu tun haben (werden). Das sind z.B. Kenntnisse über:
Oder Themen, die sich aus der speziellen Aufgabe oder Aufgabenverteilung im Betriebsrat ergeben. Also z.B.:
Der Betriebsrat sollte sich einige Angebote einholen und nach Geeignetheit und Qualität aussuchen. Er muss sich nicht pauschal auf ein kürzeres oder preiswerteres Seminar oder einen bestimmten Anbieter vom Arbeitgeber verweisen lassen. Er muss auch keine Schulung vor Ort auswählen, um Übernachtungskosten zu sparen. Er darf bei der Auswahl betriebliche Notwendigkeiten nicht außer Acht lassen. Hier gilt der gesunde Menschenverstand: z.B. sollte der Betriebsrat nicht eine örtlich sehr weit entfernte Schulung auswählen, wenn eine qualitativ gleichwertige Schulung deutlich ortsnäher und zu ähnlichen passenden Zeiten angeboten wird.
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