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Wie kommt die Geschäftsleitung zu bestimmten Schlussfolgerungen und Planungen? Wo kann eine Interessenvertretung Einsicht nehmen?
Vom Gesetzgeber gibt es klare Richtlinien und Grundsätze, auf welche Art und Weise sich das Geschehen in Unternehmen im Jahresabschluss beziehungsweise den Bilanzen widerspiegeln muss.
Jedes Unternehmen muss ein Informations- und Steuerungssystem haben, das transparent macht, wohin Geldwerte geflossen sind oder wie sie verwendet werden.
Sie möchten als Interessenvertretung bestimmte Informationen erhalten? Sie haben bereits wirtschaftliche Unterlagen, die sie nicht ohne Weiteres verstehen?
Hierbei helfen wir Ihnen gerne weiter. Zusammen mit Ihnen fordern wir gemäß Ihrem Recht die Unterlagen bei der Geschäftsführung an. Darüber hinaus analysieren wir mit Ihnen die erhaltenen, betriebswirtschaftlichen Unterlagen, wie beispielsweise Jahresabschlüsse, Monatsberichte, Kennzahlen oder Umstrukturierungskonzepte. Wir zeigen auf, welche Fragen Sie gegenüber der Geschäftsführung stellen oder welche Schlussfolgerungen für das Unternehmen und die Belegschaft gezogen werden können.
Gerne begleiten wir Sie zudem in die Gespräche oder in die Wirtschaftsausschusssitzungen mit der Geschäftsleitung oder erstellen mit Ihnen ein für Sie zugeschnittenes Kennzahlensystem.
Betriebswirtschaftliche Zahlen - Spiegel des Unternehmens
Weitere Informationen unter Veranstaltungen.
(Wirtschaftliche Mitbestimmung)
Violenstraße 12, 3. Etage
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Tel.: 0421/36301-964
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