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Die Einstellung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist als personelle Einzelmaßnahme der Mitbestimmung des Betriebsrats unterworfen: Das gilt für Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 Beschäftigten. Der Betriebsrat ist vor jeder Einstellung zu unterrichten und kann unter bestimmten Voraussetzungen die Zustimmung verweigern. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang die umfassende Information des Betriebsrats durch den Arbeitgeber, weil eine Teilnahme des Betriebsrats an Vorstellungsgesprächen gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.
Bereits im Vorfeld kann der Betriebsrat verlangen, dass zu besetzende Stellen intern ausgeschrieben werden. Im Zuge der Durchsetzung dieses Mitbestimmungsrechts stellen sich Fragen wie zum Beispiel:
Diese und viele weitere Fragen beantworten wir gerne und unterstützen darüber hinaus bei der Erstellung von ergänzenden Vereinbarungen, beispielsweise zur Teilnahme des Betriebsrats an Vorstellungsgesprächen.
Tel.: 0421/36301-960
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