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Die physische und psychische Unversehrtheit ist nicht nur eine Grundvoraussetzung für den Einkommenserwerb im Beruf. Sie bildet auch eine grundlegende Bedingung für "das Leben nach Betriebsschluss".
In der Gestaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes können sich Interessenvertretungen effektiv und sichtbar für die Belange der Beschäftigten einsetzen. Denn die Interessenvertretungsrechte räumen Betriebs- und Personalräten wie auch Mitarbeitervertretungen weitgehende Mitbestimmungsrechte bei der Realisierung des betrieblichen Gesundheitsschutzes ein.
Dies betrifft alle wesentlichen Gestaltungsfelder:
Im Interesse der Kolleginnen und Kollegen können Interessenvertretungen wirksam Einfluss darauf nehmen, wie Unternehmensleitungen ihre gesetzlichen Verpflichtungen zum Gesundheitsschutz und zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit umsetzen.
Die Abteilung Mitbestimmung und Technologieberatung bietet umfassende Unterstützung bei der Erarbeitung des Know-hows für die Mitbestimmung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und für die Entwicklung von betrieblichen Umsetzungsstrategien an.
(Arbeits- und Gesundheitsschutz)
Violenstraße 12, 3. Etage
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